Elektrischer Rollstuhl von Krankenkasse: Zuschuss & Rezept
Ihr Schritt-für-Schritt-Ratgeber zur Kostenübernahme
20. Nov. 2025


„Übernimmt meine Krankenkasse auch die Kosten für einen qualitativ hochwertigen Elektrorollstuhl?“ Diese Frage stellen sich viele Menschen, die auf Unterstützung bei der Mobilität angewiesen sind.
Der Weg zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse für elektrische Rollstühle kann auf den ersten Blick beschwerlich wirken, doch mit etwas Hintergrundwissen und einer klaren Anleitung ist er gut zu meistern.
In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt von der ärztlichen Verordnung bis zur Genehmigung durch die Krankenkasse (z. B. AOK, TK oder BARMER) gelangen und welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse für einen elektrischen Rollstuhl gelten. Erfahren Sie ebenfalls, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie sich für ein Premiummodell wie WHILL entscheiden möchten.
Zudem geben wir praktische Tipps, mit denen Sie häufige Stolperfallen vermeiden und den Antrag möglichst reibungslos abwickeln können. Wenn Sie sich auch fragen, ob Sie einen elektrischen-Rollstuhl-Zuschuss erhalten können, finden Sie hier die wichtigsten Informationen darüber, welche Kriterien Ihre Krankenkasse dafür ansetzt und wie die Förderung zu beantragen ist.
Die wichtigste Voraussetzung: die medizinische Notwendigkeit
Ob Ihre Krankenkasse die Kosten für einen Elektrorollstuhl übernimmt, hängt vor allem von einem Punkt ab: der medizinischen Notwendigkeit. Dabei geht es nicht um Bequemlichkeit, sondern um den Ausgleich behinderungsbedingter Einschränkungen bei grundlegenden Alltagsbedürfnissen.
Als solche gelten typischerweise:
- Mobilität innerhalb der eigenen Wohnung,
- Erreichbarkeit wichtiger Orte im unmittelbaren Umfeld, wie etwa Arztpraxis, Apotheke oder Supermarkt.
In besonderen Einzelfällen kann der Bedarf auch über den Nahbereich hinaus berücksichtigt werden. Maßgeblich sind dabei stets die individuelle Lebenssituation und das ärztliche Votum.
Wichtig ist außerdem: Wenn das Fahren mit einem manuellen Rollstuhl nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist – etwa aufgrund verminderter Armkraft oder anderer gesundheitlicher Gründe –, gilt dies als entscheidender Hinweis auf die medizinische Notwendigkeit eines Elektrorollstuhls. Diese Begründung ist daher zentral für den Antrag bei der Krankenkasse, da sie über die Bewilligung oder Ablehnung entscheidet. Je klarer die ärztliche Begründung formuliert ist, desto höher sind die Chancen auf einen Zuschuss für elektrische Rollstühle durch Ihre Krankenkasse.
In 5 Schritten zu Ihrem genehmigten Elektrorollstuhl
Ein erfolgreicher Antrag beginnt mit guter Vorbereitung. Unser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der ärztlichen Verordnung bis zur Genehmigung durch Ihre Krankenkasse.
Schritt 1: der Arztbesuch und das Rezept (Verordnung)
Die ärztliche Verordnung für einen elektrischen Rollstuhl ist Voraussetzung dafür, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Ihr erster Ansprechpartner ist immer der behandelnde Arzt, zum Beispiel Ihr Hausarzt, Orthopäde oder Neurologe. Er stellt die ärztliche Verordnung (das Rezept) für den Elektrorollstuhl aus. Achten Sie darauf, dass die Diagnose (möglichst mit ICD-Code) sowie eine präzise Begründung der medizinischen Notwendigkeit auf dem Rezept vermerkt sind.
Unser Tipp: Bitten Sie Ihren Arzt um eine möglichst genaue Erläuterung. Je detaillierter die Beschreibung ist (etwa „manuelle Fortbewegung aufgrund von Muskelschwäche nicht möglich“), desto höher sind in der Regel die Chancen auf eine Genehmigung durch die Krankenkasse. Idealerweise vermerkt er ebenfalls den Namen des Herstellers auf dem Rezept, falls Sie schon wissen, welcher E-Rollstuhl für Sie der Richtige ist.
Schritt 2: die Hilfsmittelnummer verstehen
In Deutschland sind alle zugelassenen medizinischen Hilfsmittel im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis (HMV) des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt. Dort erhält jedes Produkt eine eindeutige Hilfsmittelnummer (HMV-Nr.), die Ihrer Krankenkasse zeigt, dass das Hilfsmittel geprüft und grundsätzlich erstattungsfähig ist. Auch viele Standardmodelle von Elektrorollstühlen sind dort verzeichnet. Jedoch können auch Produkte, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis stehen, unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden.
Sollte Ihr Wunschmodell also keine eigene Hilfsmittelnummer besitzen – etwa, weil es sich um ein neues oder besonders hochwertiges Gerät handelt –, kann es trotzdem verordnet werden, wenn Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit entsprechend begründet. Auch ohne eigene Hilfsmittelnummer kann die Verordnung eines elektrischen Rollstuhls genehmigt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit ausführlich begründet ist. Ihr Sanitätshaus unterstützt Sie dabei und prüft, welche Angaben oder Dokumentationen die Krankenkasse in diesem Fall benötigt.
Schritt 3: Kontakt mit dem Sanitätshaus
Nachdem Sie die ärztliche Verordnung (das Rezept) erhalten haben, wenden Sie sich an ein Sanitätshaus Ihrer Wahl. Fragen Sie nach, ob es Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist.
Das Sanitätshaus unterstützt Sie bei allen weiteren Schritten:
- Sie erhalten eine umfassende Beratung zu geeigneten Rollstuhlmodellen.
- Das Sanitätshaus erstellt den erforderlichen Kostenvoranschlag.
- Anschließend übernimmt es die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse, gemeinsam mit dem Rezept und dem Erprobungsbericht.
Erst wenn der Krankenkasse alle Unterlagen komplett vorliegen, inklusive der Verordnung für einen elektrischen Rollstuhl, kann sie den Antrag bearbeiten.
So sind Sie von Anfang an gut begleitet und müssen sich um die bürokratischen Details kaum kümmern.
Schritt 4: Antrag und Prüfung durch die Krankenkasse
Nachdem das Sanitätshaus Ihre Unterlagen – also den Antrag, die ärztliche Verordnung, den Kostenvoranschlag sowie den Erprobungsbericht, an die Krankenkasse übermittelt hat, prüft diese den Antrag. In einigen Fällen wird der Medizinische Dienst (MD) hinzugezogen, um die medizinische Notwendigkeit der beantragten Versorgung zu beurteilen. Die Bearbeitung eines Antrags auf Kostenübernahme kann unterschiedlich lange dauern. Eine gesetzlich festgelegte Frist für die Entscheidung gibt es derzeit nicht mehr. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem vom individuellen Fall und vom Umfang der medizinischen Prüfung ab.
Wenn sich die Rückmeldung Ihrer Krankenkasse verzögert, können Sie sich an Ihr Sanitätshaus wenden. Dort wird geprüft, ob gegebenenfalls nachgehakt werden sollte.
Schritt 5: Genehmigung oder Ablehnung
Nun kommt es darauf an, ob die Krankenkasse Ihren Antrag genehmigt oder ablehnt.
Wenn der Antrag genehmigt wird:
- Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Elektrorollstuhl.
- Das Sanitätshaus informiert Sie über die Entscheidung.
- Es wird ein Liefertermin vereinbart.
- Bei der Lieferung wird der Rollstuhl individuell auf Ihre Bedürfnisse eingestellt.
Damit ist der Prozess abgeschlossen und Sie profitieren vom vollen E-Rollstuhl-Zuschuss, sofern die Krankenkasse den Antrag bewilligt hat.
Wenn der Antrag abgelehnt wird:
Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Frist dafür beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids. Ein gut begründeter Widerspruch – z. B. mit zusätzlichen ärztlichen Stellungnahmen oder ergänzenden Unterlagen – kann die Entscheidung oft noch ändern.
Unser Tipp: Holen Sie sich kompetente Unterstützung beim Widerspruch – das erhöht Ihre Erfolgschancen! Ihr Sanitätshaus, der behandelnde Arzt oder auch die Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD können Ihnen bei der Formulierung und beim Zusammenstellen der nötigen Unterlagen helfen.
WHILL als Ihr Partner: wenn Sie sich für ein Premiummodell entscheiden
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für ein Standardmodell, das die grundlegenden Anforderungen an Mobilität erfüllt. Wenn Sie jedoch Wert auf Design, Komfort und innovative Technik legen, wäre für Sie ein Premiummodell wie der WHILL Model F oder Model C2 geeigneter. In diesem Fall können Sie den von der Krankenkasse bewilligten Betrag nutzen und leisten eine freiwillige wirtschaftliche Aufzahlung für das Modell Ihrer Wahl.
Eine wirtschaftliche Aufzahlung bedeutet, dass Sie die Kosten für die Standardversorgung von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen und lediglich die Differenz zum gewünschten Premiummodell selbst übernehmen – einfach, transparent und ohne Verlust Ihres Leistungsanspruchs.
Wenn Sie sich für WHILL entscheiden, investieren Sie in weit mehr als nur in Mobilität: Sie investieren in Freiheit, Unabhängigkeit und Lebensqualität. Dank smarter Technologie, innovativer omnidirektionaler Räder für maximale Wendigkeit, intuitiver Steuerung und preisgekröntem Design begleiten die elektrischen WHILL-Rollstühle Sie nicht nur zuverlässig im Alltag, sondern unterstützen Sie auch in Ihrem aktiven, selbstbestimmten Lebensstil.
Möchten Sie herausfinden, welches Modell am besten zu Ihnen passt? Vereinbaren Sie ganz einfach eine kostenlose Probefahrt und erleben Sie den Komfort eines elektrischen WHILL-Rollstuhls selbst. Mehr zu den elektrischen Rollstühlen von WHILL erfahren Sie hier.
Wenn Sie sich genauer über die Kostenübernahme bei elektrischen Rollstühlen durch die Krankenkasse informieren möchten, finden Sie auf unserer Website weitere hilfreiche Fakten dazu. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob ein WHILL-E-Rollstuhl das Richtige für Sie ist, dann zögern Sie nicht, unseren Kundenservice zu kontaktieren. Hier finden Sie dafür das Kontaktformular.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann bekommt man einen elektrischen Rollstuhl von der Krankenkasse?
Grundsätzlich übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen (z. B. AOK, TK, BARMER) die Kosten, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und der Antrag entsprechend begründet ist. Private Versicherungen handhaben die Kostenübernahme individuell; hier lohnt sich eine direkte Rückfrage.
Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, warum die Preise bei elektrischen Rollstühlen so unterschiedlich ausfallen können, dann lesen Sie gern unseren Blogartikel Elektrischer Rollstuhl: Preise, Kosten & Modelle im Vergleich 2025.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es derzeit nicht mehr. Die Bearbeitung kann je nach Fall und medizinischer Prüfung unterschiedlich lange dauern. Wenn Sie längere Zeit keine Rückmeldung erhalten, kann Ihr Sanitätshaus für Sie nachfragen und den aktuellen Stand prüfen.
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Ja, für Hilfsmittel gilt eine gesetzliche Zuzahlung. Diese beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 € – unabhängig davon, welches Modell Sie wählen. Wenn Sie sich für ein hochwertigeres Modell wie den WHILL Model F oder den WHILL Model C2 entscheiden, kommt zusätzlich eine freiwillige wirtschaftliche Aufzahlung hinzu. Sie deckt die Differenz zwischen dem Standardmodell und der Premiumausführung ab.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Sie können Widerspruch einlegen – dafür bleibt Ihnen in der Regel ein Monat nach Zugang des Bescheids Zeit. Fügen Sie Ihrem Widerspruch am besten eine ergänzende ärztliche Stellungnahme oder weitere Unterlagen bei.
Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich Unterstützung: Ihr Sanitätshaus, Ihr behandelnder Arzt oder Sozialverbände wie der VdK oder SoVD helfen Ihnen, die Begründung zu formulieren und Ihre Erfolgschancen zu erhöhen.
Erfahren Sie mehr über die modernen elektrischen Rollstühle von WHILL, inklusive Modelle, Preise und Ausstattung.